Fasziengymnastik
für ein geschmeidiges Bindegewebe
Nur weiche und geschmeidige Faszien können als ideale Stoßdämpfer für die Muskeln und das umliegende Gewebe dienen. Faszien umschließen den Körper wie ein Netz und können im Laufe der Zeit oder aufgrund einer Verletzung verkleben. In der Folge werden die Bewegungen in den entsprechenden Bereichen immer schmerzhafter. Viele Betroffene bewegen sich dann weniger und verschlimmern die Lage so oft zusehends.
Aber: Werden die Faszien nicht gelöst und von Verklebungen befreit, werden die Beschwerden sehr wahrscheinlich nicht von allein verschwinden. Bei der Fasziengymnastik handelt es sich um eine bewährte Technik, die unter anderem auch vom Physioteam Altencelle angeboten wird.
Training der Faszien in kleinen Gruppen
Die Fasziengymnastik findet in unserer Physiotherapiepraxis immer in einer kleinen Gruppe statt. Angeleitet von einem ausgebildeten und fachkundigen Therapeuten, lassen sich die Übungen sauber und kontrolliert ausführen.
Die Kursdynamik kann zudem auch die Psyche positiv beeinflussen, da Sie regelmäßig mit anderen Menschen in Kontakt treten. Dementsprechend fällt es oft leichter, sich immer wieder zum Training zu motivieren. Aufgrund der abwechslungsreichen Übungen werden die unterschiedlichsten Bereiche des Körpers angesprochen. Gleichzeitig nimmt das Physioteam Altencelle natürlich auch auf Ihre individuelle Situation Rücksicht. Sollten Sie Fragen zu Trainingsplänen, Kursen und Co. haben, sprechen Sie uns gern an.
Wird die Fasziengymnastik von der Krankenkasse übernommen?
Viele Menschen, die sich für diese Art der Behandlung interessieren, stellen sich die Frage, ob die Fasziengymnastik auch von der Krankenkasse übernommen wird. Tatsächlich können Sie die Rechnungen an Ihre Krankenkasse weiterleiten! Alle gesetzlichen Krankenkassen erkennen die Fasziengymnastik als präventive Gesundheitsmaßnahme an und erstatten entweder einen Teil oder die kompletten Kosten. Was für Ihre Krankenkasse gilt, lässt sich in der Regel schnell in einem Gespräch klären. Am besten kontaktieren Sie hierzu Ihren Versicherer.